Der Kuss

J. D'Alquen

Klägerin:

Bittend komm' ich, Recht zu holen,

denn ein Kuss ward mir gestohlen

von beklagtem Bösewicht.

Von den Dieben, von den Räubern

dieses Liebesreich zu säubern,

ist des Hofes erste Pflicht.

Beklagter:

Wenn ich einen Kuss entwendet,

hab' ich einen auch gespendet,

so vergeltend Kuss mit Kuss.

Wenn die hohen Richter küssen,

werden sie wohl selber wissen,

dass, wer gibt, auch nehmen muss.

Richter:

Höre nun den Spruch mit Beben:

Reuig sollst du wiedergeben,

was du frevelnd hast entwandt.

Doch den Kuss, den sie empfangen,

kannst du auch zurückverlangen,

und er sei dir zuerkannt!